Zum 01.07.2008 ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten. Es ermöglicht Beschäftigten, kurzfristig der Arbeit fernzubleiben oder „Pflegezeit“ in Anspruch zu nehmen. Dien euen Freistellungsansprüche sind mit einem Sonderkündigungsschutz flankiert, was die...
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