Geboren 1971 in Herzberg
Nach Studium und Referendariat
in Leipzig, Dresden und Berlin
von 1999 bis 2004 Rechtsanwalt in
einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin
und anschließende Gründung einer eigenen Kanzlei
in Herzberg.
Promotion bei Prof. Dr. Kohte zu dem Thema:
„Arbeitsrechtliche Informationspflichten bei einem Betriebsübergang gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern unter europarechtlichen Gesichtspunkten“
Seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das anwaltliche Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei bei außergerichtlicher Beratung die Gebühren frei ausgehandelt werden können.
Bitte fragen Sie unter der telefongebührenfreien Hotline unverbindlich an. Wir unterbreiten Ihnen gern ein faires Angebot.
Falls Sie wissen wollen, wie teuer ein Rechtstreit werden kann, so sollten Sie einen Prozesskostenrechner zu Hilfe nehmen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert.
Falls Sie bedürftig sind, sollten Sie die Formulare für Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe verwenden und nebst aktuellen Belege unterzeichnet zusenden. Wir kümmern uns um die Antragsstellung.
Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten trägt – auch im Falle des Obsiegens. Bei Prozesskostenhilfe ist zu bedenken, dass auch Jahre nach dem Rechtsstreit Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft wird und Sie unter Umständen zur Rückzahlung an die Staatskasse verpflichtet sind.
Die Vollmacht
gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren).
Vollmacht
(PDF 21kb)
Vergütungsvereinbarung
Die Vergütungsvereinbarung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei bei außergerichtlicher Beratung die Gebühren frei ausgehandelt werden können.
Vergütungsvereinbarung
(PDF 24kb)
Prozesskostenhilfe
Hinweis zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaflichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskosten
Prozesskostenhilfe
(PDF 1.349kb)
Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung.
Beratungshilfe
(PDF 64kb)
Sonstige Formulare
Hinweis: Für die Formulare benötigen Sie die neueste Version eines Readers, den Sie im Internet kostenfrei herunterladen können