Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH (19.01.2010 – C-555/077) stellt die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der bei der Berechnung der Kündigungsfrist Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt...
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