Nach bisheriger Rechtslage verfällt der Urlaub, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub krankheitsbedingt nicht bis zum 31.03. des Folgejahres nehmen konnte. Jetzt hat der EuGH (20.01.2009 – C 350/06) entschieden, dass Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf den...
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