Nach bisheriger Rechtslage verfällt der Urlaub, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub krankheitsbedingt nicht bis zum 31.03. des Folgejahres nehmen konnte. Jetzt hat der EuGH (20.01.2009 – C 350/06) entschieden, dass Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf den...
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier:
Einstellungen